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Pressemitteilung

Bodendenkmalpflege in NRW: BfK setzt sich für Erhalt des Verursacherprinzips bei archäologischen Grabungen ein

31. Mai 2012

Fast unbemerkt von Öffentlichkeit und Politik steht die in den letzten 20 Jahren erfolgreich realisierte flächendeckende Bodendenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen vor dem Aus. Zugleich bedeutet dies für eine ganze Branche, die archäologischen Fachfirmen, die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Sie sind mit geschätzten 250 bis 350 Mitarbeitern in NRW der größte Arbeitgeber für archäologisches Fachpersonal vom Wissenschaftler bis zum Grabungsfacharbeiter. Im Interesse seiner Mitglieder, darunter viele Ausgrabungsfirmen, setzt sich der Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler e.V. für den Erhalt der bewährten Strukturen ein. Der BfK fordert eine rasche Änderung des Denkmalschutzgesetzes, die eine Kostenbeteiligung des Bauträgers (das sogenannte Verursacherprinzip) eindeutig festlegt.

Anlass ist ein Urteil des OVG Münster – erstritten von einer kleinen Wirtschaftslobby – welches feststellt, dass es dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens an einer klaren Formulierung fehlt, wer die Kosten einer Rettungsgrabung zu tragen habe. Überfällig ist eine solche Regelung nicht erst seit dem OVG-Urteil vom September 2011, sondern bereits seitdem die Bundesrepublik Deutschland 2003 dem Europäischen Abkommen zum Schutz des archäologischen Erbes, der sog. Konvention von Malta, beigetreten ist.

Die grundlegende Frage ist, ob ein Investor – wie bereits seit mehr als 20 Jahren praktiziert und in der Konvention von Malta festgelegt – im Rahmen des Zumutbaren die Kosten für eine Ausgrabung zu tragen hat, die ausschließlich durch sein Bauvorhaben veranlasst ist, oder ob zukünftig die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler dafür aufkommen soll.

Die Kapazitäten der staatlichen Institutionen der Denkmalpflege, durch Einsparungsmaßnahmen in den letzten Jahren ohnehin geschwächt, reichen nur zur Bewältigung eines Viertels der Ausgrabungen aus. Das Gesamtvolumen der archäologischen Maßnahmen lag in den letzten Jahrzehnten bei jährlich etwa 40 Millionen Euro. Da im Haushalt von NRW zusätzliche Mittel für die Bodendenkmalpflege in Höhe von 30 Millionen Euro nicht zur Verfügung stehen, sind drei Viertel der von Baumaßnahmen betroffenen Bodendenkmalsubstanz derzeit von der Zerstörung durch den Bagger bedroht.

Das OVG-Urteil hat ein Vakuum hinterlassen, welches möglichst rasch gefüllt werden muss. Der BfK tritt gegenüber der neuen Landesregierung für eine rasche Änderung des Denkmalschutzgesetzes ein, die eine Kostenbeteiligung des Bauträgers (das sogenannte Verursacherprinzip) eindeutig festlegt. Nur so lässt sich die Bodendenkmalpflege langfristig sichern, werden die Arbeitsplätze bei den Fachfirmen erhalten und der Landeshaushalt vor zusätzlichen Kosten bewahrt.

Kontakt: Dr. Elisabeth Faulstich, BfK-Archäologiereferentin, Tel. 0355 - 2 88 95 07, elisabeth.faulstich@b-f-k.de

Informationen zum Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler e.V. (BfK):

Der BfK ist ein Zusammenschluss von qualifizierten Fachleuten aus dem Kultursektor, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem freien Markt anbieten. Die Mitglieder kommen aus den verschiedensten Disziplinen, wie beispielsweise der Geschichte, der Kunstgeschichte, der Volkskunde, der Archäologie - oder allgemein - der Kulturwissenschaft.

Die Sektion "Geschäftsbereich Archäologie" innerhalb des Bundesverbandes freiberuflicher Kulturwissenschaftler ist ein Zusammenschluss freiberuflich tätiger Archäologen. Der Geschäftsbereich Archäologie entwickelte Aufnahmekriterien und Qualitätsstandards, die die Grundlage und den Rahmen für die Aufnahme von Archäologen in den Geschäftsbereich bilden. In der Sektion sind zahlreiche Grabungsfachfirmen Mitglied.

[ Sektion "Geschäftsbereich Archäologie" im BfK ]