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"kulturverrueckt" 1/2018

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BfK Geschäftsstelle
c/o Ines Stadie
Brauneggerstr. 34a
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Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II

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Kulturverrückt

 

Mitglieder werben - Mitglied werden

 

Mitglieder des BfK, die ein neues Mitglied werben, erhalten 50 Prozent eines Jahresbeitrags erstattet.

Neumitglieder zahlen im ersten Jahr 50 Prozent des Jahresbeitrags. Bei Aufnahme ab Juli des jeweiligen Jahres entfällt der Jahresbeitrag für das jeweilige Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Person innerhalb der letzten 4 Jahre nicht Mitglied des BfK war.

[ Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft ]

[ Mitgliedsbeiträge und Laufzeit der Mitgliedschaft ]

[ Ansprechpartner(innen) in Ihrer Nähe (Regionalreferenten) ]

[ Mitgliedschaftsantrag PDF 114 kb ]

Archäologen im BfK

Wenn Sie Archäologe/Archäologin sind, besteht neben der allgemeinen BfK-Mitgliedschaft die zusätzliche Möglichkeit, Mitglied in der Sektion "Geschäftsbereich Archäologie" innerhalb des BfK zu werden. Bitte besuchen Sie die Informationsseite der Sektion, hier finden Sie auch einen Mitgliedsantrag.

[ Sektion "Geschäftsbereich Archäologie" innerhalb des BfK ]

 

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.