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Neue Anschrift
BfK Geschäftsstelle
c/o Ines Stadie
Brauneggerstr. 34a
78462 Konstanz
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Kontakt- und Profilseite erstellen
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Bfk-Zertifikat "Selbstständig im Museum"
Infos
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Scheinselbstständigkeit
BfK-Positionspapier
Die "Wahrheit" über Scheinselbstständigkeit
Newsletter 2/2017
(PDF)
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Stellenangebote
Aktuelle Infos
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Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II
Voraussetzung für die Aufnahme in den BfK ist in der Regel ein abgeschlossenes, im weitesten Sinne kulturwissenschaftliches Studium. Nur so ist eine Qualitätssicherung der Leistungen der BfK-Mitglieder zu gewährleisten.
Weitere Voraussetzung ist, dass das Mitglied seinen Lebensunterhalt weitgehend und nicht nur vorübergehend durch freiberufliche kulturwissenschaftliche Arbeit bestreitet.
Dem Aufnahmegesuch soll daher eine Referenzliste der bislang selbstständig bearbeiteten Projekte sowie eine Publikationsliste beigelegt werden.
Um die Arbeit an der Honorarordnung immer wieder zu aktualisieren, liegen den Aufnahmeformularen Fragebögen zu diesem Thema bei.
Bitte beachten Sie: als Mitglied haben Sie das Recht, das BfK-Logo auf Briefbögen, Visitenkarten und Veröffentlichungen zu führen.