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Neue Anschrift
BfK Geschäftsstelle
c/o Ines Stadie
Brauneggerstr. 34a
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Bfk-Zertifikat "Selbstständig im Museum"
Infos
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Scheinselbstständigkeit
BfK-Positionspapier
Die "Wahrheit" über Scheinselbstständigkeit
Newsletter 2/2017
(PDF)
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Aktuelle Infos
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Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II
Der BfK sieht seine Aufgabe darin, die Marktbedingungen für freiberufliche Kulturwissenschaft zu verbessern und die Position der Kulturarbeit auf dem Markt und in der Öffentlichkeit zu stärken. Er versteht sich als Mittler zwischen freiberuflicher Kulturwissenschaft und Öffentlichkeit und bezieht Positionen zu aktuellen kultur-, sozial- und wirtschaftspolitischen Fragen, die seine Mitglieder betreffen.
Seit mehr als einem Jahr befasst sich der BfK mit dem Thema Scheinselbstständigkeit. Bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung könnten künftig nicht wenige Tätigkeiten, die unsere Mitglieder momentan selbstständig ausüben, als abhängige Beschäftigungsverhältnisse gewertet werden. Daher hat der Vorstand des BfK im April 2017 ein Positionspapier verfasst, das den Sachverhalt klar beschreibt und die für Freiberufler geeigneten Konsequenzen zieht. Insbesondere wird der BfK seine Mitglieder und andere Freiberufler noch stärker als bisher bei einem selbstbewussten und kompetenten Auftreten als Selbstständige unterstützen, sie durch Fortbildungen weiter qualifizieren und die Marktposition von BfK-Mitgliedern, die entsprechende Qualitätskriterien erfüllen, zu stärken suchen. Langfristig gilt es, die derzeit bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
[ Die "Wahrheit" über Scheinselbstständigkeit ]
Das klassische Berufsbild des Kulturwissenschaftlers als Angestellter im Kulturbetrieb hat sich seit den 1990er Jahren gründlich gewandelt. Es ist ein neues Berufsbild des freiberuflichen Kulturwissenschaftlers entstanden, der unter anderem vom Outsourcing von Kulturarbeit profitiert, das eine Folge veränderter Strukturen und der Einsparungsmaßnahmen der Kulturinstitutionen ist. Absolventen unterschiedlicher Fachdisziplinen (Historiker, Kunsthistoriker, Volkskundler, Archäologen, Religionswissenschaftler, Geografen etc.) arbeiten seitdem freiberuflich für ein breites Spektrum an Kultureinrichtungen.
[ Freiberufliche Kulturwissenschaftler als Dienstleister im Kultursektor ]
Der BfK ist sich der Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit bewusst, sieht aber keine Lösung des Problems durch Beschäftigungen im Kulturbereich auf der Basis der Regelungen für sogenannte Ein-Euro-Jobs. Der Einsatz von Ein-Euro-Kräften in vielen Bereichen der Kulturarbeit wird die Auftragslage für Selbständige verschlechtern und die Tätigkeit von freiberuflichen Kulturwissenschaftlern gefährden.
[ "Ein-Euro-Jobs" gefährden freien Markt kulturwissenschaftlicher Dienstleistungen ]
Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland sind auf abhängige Beschäftigung als Zugangsvoraussetzung ausgerichtet. Die soziale Absicherung für Selbständige ist dagegen mit einem hohen persönlichen finanziellen Aufwand verknüpft. Für einen Teil der freiberuflichen Kulturwissenschaftler ist dieser Aufwand kaum zu leisten.
[ Künstlersozialkasse für Kulturwissenschaftler öffnen ]
[ Pressemitteilung: Künstlersozialkasse nicht abschaffen, sondern ausbauen! ]
Kulturwissenschaftler finden sich nicht explizit in der Auflistung der freien Berufe und in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, insbesondere zum Steuerrecht wieder. Dies liegt vermutlich darin begründet, dass Historiker, Kunsthistoriker, Volkskundler, Museologen, Archäologen etc. bis vor einigen Jahren größtenteils im Angestelltenverhältnis beschäftigt waren und eine freiberufliche Existenzgründung kein Thema war. Die Verhältnisse haben sich jedoch deutlich geändert.
[ Kulturwissenschaften: Anerkennung als freier Beruf ]
Kulturwissenschaftler sind schöpferisch tätig. Ihre Werke sind vom Gesetz her urheberrechtlich geschützt, doch gerade im Zeitalter elektronischer Medien können sie sich vor Missbrauch nur schwer schützen. Daher ist der BfK der "Initiative Urheberrecht" beigetreten.
[ Urheberrecht schützen ]