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BfK Geschäftsstelle
c/o Ines Stadie
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Scheinselbstständigkeit
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Newsletter 2/2017
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Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II
AGB dienen der präventiven Regelung von potentiellen Streitpunkten im Geschäftsverkehr. Sie ersetzen keinen Vertrag, sondern ergänzen ihn.
Um Gültigkeit zu erlangen, müssen die AGBmit dem Angebot verschickt werden. Der Vertrag muss den Passus enthalten: "Es gelten die AGB der Firma xy".
Die AGB enthalten nicht nur Verpflichtungen für den Auftraggeber, sondern auch für den Auftragnehmer. Hält dieser seinen Teil der Abmachung nicht ein, kann der gesamte Vertrag hinfällig sein!! Also immer darauf achten, die Formalia auch dann zu erfüllen, wenn es gerade nicht notwendig erscheint!
Sind einzelne Punkte im Vertrag anderslautend geregelt als in den AGB festgelegt, gilt der Vertrag.
[ ausführliche Informationen im geschützten Mitgliederbereich ]