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"kulturverrueckt" 1/2018

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BfK Geschäftsstelle
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Das BfK-Zertifikat "Selbstständig im Museum"

 

Flyer-Titelbild

Das 2018 vom Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler e.V. (BfK) mit anwaltlicher Unterstützung entwickelte Zertifikat zeichnet kulturwissenschaftliche Unternehmen aus, die im Arbeitsbereich Museum tätig sind. Es wird an Selbstständige vergeben, die über ausreichende Expertise für die Arbeit im Museum verfügen - also erfahrene Museumsprofis. Sie müssen mit der korrekten selbstständigen Abwicklung vertraglicher Verpflichtungen vertraut sein, wesentliche betriebliche Standards etwa im Hinblick auf Steuer- und Sozialversicherungsabgaben erfüllen sowie ethischen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter*innen und Subunternehmer*innen nachkommen und eine ausreichende wissenschaftliche Befähigung nachweisen. Voraussetzung ist die BfK-Mitgliedschaft.

Alle Bfk-Mitglieder, die im Arbeitsfeld Museum arbeiten, können sich zertfizieren lassen:

[ Antragsformular zum Zertifikat "Selbstständig im Museum" (PDF 282 kb) ]

Wie funktioniert und was bringt das Zertfikat?

Logo

Die Kriterien, die die Mitglieds-Unternehmen erfüllen müssen, sind für alle potentiellen Auftraggeber einsehbar, sie gehen aus dem o.g. Zertifikatsantrag hervor. Sie reichen von den Grundlagen für eine selbstständige Auftragsabwicklung über wesentliche betriebliche Standards bis hin zur wissenschaftlichen Expertise. Sie bieten den Museen Gewissheit auf eine Zusammenarbeit mit hochprofessionellen Partnern und sind für unsere Mitglieder eine Messlatte für die eigene Betriebsführung.

Sobald sich die ersten BfK-Mitglieder zertifiziert haben, können diese in der BfK-Website gefunden werden.

Warum ein Zertfikat?

Hintergrund ist die Diskussion um Scheinselbstständigkeit im Museum, die sich seit etwa 2017 verschärft hat. Vor allem größere Einrichtungen haben auf diese Entwicklung mit zum Teil drastischen Maßnahmen reagiert: Sie beenden die Zusammenarbeit auf freiberuflicher Basis und konstruieren mitunter problematische sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Auf der Fachtagung "Kulturwissenschaftler - professionelle Dienstleister oder abhängig Beschäftigte?" haben wir uns im April 2017 in Hamburg mit diesem Thema befasst und uns juristischen Input eingeholt. Als Ergebnis wurde anschließend dieses Positionspapier veröffentlicht: Die "Wahrheit" über Scheinselbstständigkeit.

[ Die "Wahrheit" über Scheinselbstständigkeit ]

Außerdem suchte der BfK die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden: In einem Memorandum forderten 2017 der Deutsche Museumsbund, der Bundesverband Museumspädagogik und der BfK die deutschen Museen dazu auf, ihre Arbeitsverträge mit selbstständigen Anbietern auf deren Rechtskonformität hin zu überprüfen. Das "lange gewachsene und etablierte System aus einem Zusammenspiel von festen und freien Kräften" steht - laut dem Memorandum - nun auf dem Prüfstand. Dabei wuchs allerdings das Risiko, dass die Museen das Kind mit dem Bade - will heißen: den unbedenklichen Freiberufler mit dem "Scheinselbstständigen" - ausgießen könnten, getreu dem Motto: Wer überhaupt keine Werkverträge vergibt, hat auch kein Problem mit "Scheinselbstständigen".

[ Memorandum zur Situation der Vermittlungsarbeit im Museum im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit ]

Dem will sich der BfK entgegenstellen! Die Freiberuflichkeit soll in der Museumsarbeit weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Die Verunsicherung der Museumsträger gefährdet ein erfolgreiches Arbeitsmodell, das den Einrichtungen ein hohes Maß an Flexibilität und Professionalität verspricht. Es soll deutlicher werden, was eine professionelle Freiberuflichkeit tatsächlich bedeutet - schließlich steht dahinter weit mehr als die bloße Abgrenzung zu prekärer (Schein)Selbstständigkeit. Es ist vielmehr die Fähigkeit zu wirklichem unternehmerischem Handeln. Das Zertifikat "Selbstständig im Museum" soll den BfK-Mitgliedern diese Fähigkeit bestätigen.