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Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II
Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland sind auf abhängige Beschäftigung als Zugangsvoraussetzung ausgerichtet. Die soziale Absicherung für Selbständige ist dagegen mit einem hohen persönlichen finanziellen Aufwand verknüpft. Für einen Teil der freiberuflichen Kulturwissenschaftler ist dieser Aufwand kaum zu leisten.
Das 1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und trägt damit dazu bei, ihre häufig schwierige soziale Situation zu stabilisieren. Dahinter steht der politische Wille, die gesellschaftlich erwünschte Tätigkeit dieser Berufsgruppen zu stützen.
Wie aus Umfragen unter Mitgliedern und aus dem Umfeld hervorgeht, ist ein Teil der -Mitglieder und der nicht im Verband organisierten freiberuflichen Kulturwissenschaftler über die Künstlersozialkasse renten-, pflege- und krankenversichert. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Ablehnungen von Aufnahmeanträgen freiberuflicher Kulturwissenschaftler. Häufig gibt es gegensätzliche Entscheidungen bei gleichen Voraussetzungen. Insofern ist zurzeit nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Künstlersozialkasse freiberufliche Kulturwissenschaftler aufnimmt bzw. ablehnt.
Der BfK tritt dafür ein, die Aufnahmekriterien der Künstlersozialkasse zu überprüfen und hinsichtlich einiger Tätigkeitsfelder freiberuflicher Kulturwissenschaftler zu erweitern.