--------------------------------
Neue Anschrift
BfK Geschäftsstelle
c/o Ines Stadie
Brauneggerstr. 34a
78462 Konstanz
--------------------------------
Kontakt- und Profilseite erstellen
--------------------------------
Bfk-Zertifikat "Selbstständig im Museum"
Infos
--------------------------------
Scheinselbstständigkeit
BfK-Positionspapier
Die "Wahrheit" über Scheinselbstständigkeit
Newsletter 2/2017
(PDF)
--------------------------------
Stellenangebote
Aktuelle Infos
--------------------------------
Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II
Kulturwissenschaftler finden sich nicht explizit in der Auflistung der freien Berufe und in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen insbesondere zum Steuerrecht wieder. Dies liegt vermutlich darin begründet, dass Historiker, Kunsthistoriker, Volkskundler, Museologen, Archäologen etc. bis vor einigen Jahren größtenteils im Angestelltenverhältnis beschäftigt waren und eine freiberufliche Existenzgründung kein Thema war. Die Verhältnisse haben sich jedoch deutlich geändert. Darum halten wir es für notwendig, dass der gewandelten Arbeitssituation entsprochen und die Liste der "Freien Berufe" um die des Kulturwissenschaftlers mit den in der Anlage aufgeführten Tätigkeitsfeldern ergänzt wird.
Denn der Status der Freiberuflichkeit muss ansonsten im Zweifelsfall von den Kulturwissenschaftlern individuell gegenüber den Behörden erstritten werden. Sie erhalten dann nur mit sehr viel Aufwand die steuerlichen und rechtlichen Vorteile, die beispielsweise für Ärzte oder Rechtsanwälte selbstverständlich sind.
Sowohl die Definition der Freien Berufe im Partnerschaftsgesellschafts-Gesetz als auch die berufssoziologische Definition der Freien Berufe trifft auf die freiberuflichen Kulturwissenschaftler zu:
Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. (PartGG)
- Erbringung geistig-ideeller Leistungen und Dienste
- Hoher individueller Wert und Gemeinschaftswert der Leistung
- Individuelle, persönliche und eigenverantwortliche Leistungserbringung
- Weisungsunabhängigkeit
- Hohe berufliche Qualifikation und Kompetenz
- Es besteht ein duales, häufig auf Dauer angelegtes Vertrauensverhältnis zwischen
Freiberufler und Kunde