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Dokumentation und Innovation bei der Erfassung von Kulturgütern II
11. September 2008
Die Initiative einiger Bundesländer, die Künstlersozialkasse abzuschaffen, beruht auf Unkenntnis der kulturellen Berufswelt. Angesichts der zunehmend wichtigen Rolle, die freischaffende Künstler, Publizistinnen und Kulturwissenschaftler für das Kulturangebot in Deutschland haben, sollte eher über den Ausbau der Künstlersozialversicherung nachgedacht werden, als über ihre Abschaffung.
Für die abgabepflichtigen Kultureinrichtungen und Unternehmen wird sich die Abschaffung auf Dauer sogar als nachteilig herausstellen. Denn mit der vergleichsweise geringen Künstlersozialabgabe, die zusammen mit einem staatlichen Zuschuss die Künstlersozialversicherung ermöglicht, tragen sie zu einem dauerhaften, zuverlässigen und breiten Angebot selbstständiger Kulturschaffender bei, auf deren Arbeit sie angewiesen sind.
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Anreize zur Existenzgründung und zur Stärkung der Selbstständigkeit geschaffen worden. Forderungen zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung jedoch weisen in die entgegen gesetzte Richtung: Ohne ausreichende soziale Absicherung sind viele freie Kulturschaffende bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von unter 1.100 Euro nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.
Unter den Kulturwissenschaftlern und Kulturwissenschaftlerinnen, die für Museen, Archive, Verlage, Medien und im Tourismus arbeiten, steigt der Anteil der Selbstständigen stetig. Sie erbringen Leistungen hoher Qualität im Bereich der Kultur, werden aber von der Künstlersozialkasse oft nicht anerkannt. Nur wenige Selbstständige unter ihnen sind angemessen sozial abgesichert. Der Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler (BfK) setzt sich für ihre unbürokratische Einbeziehung in die Künstlersozialversicherung ein. Deren Zukunft sollte ihre Ausweitung und Verbesserung sein, nicht ihre Abschaffung.